[tabs][tab title=“Gesamtqualifikation“]
Gesamtqualifikation
Die Gesamtqualifikation wird gebildet aus dem Gesamtergebnis der im Leistungskurs-, Grundkurs- und Abiturbereich erreichten Punkte. Dabei sind in der Qualifikationsphase (Block I) maximal 600 Punkte, davon maximal 240 Punkte im Leistungskursbereich und maximal 360 Punkte im Grundkursbereich sowie in der Abiturprüfung (Block II) maximal 300 Punkte zu erreichen.
Block I
Die 24 anzurechnenden Grundkurse werden einfach gewertet, die acht anzurechnenden Leistungskurse zweifach. Es gelten die Zulassungsbedingungen hinsichtlich der Maximalzahl an Kursen unter 05 Punkten.
Eingebracht werden MÜSSEN:
- die Leistungskurse im APF 1 und APF 2;
- die Grundkurse Q1 – Q4 im APF 3, APF 4 und APF 5.
Bei Anmeldung einer bLL müssen die Kurse Q1 – Q4 des APF 5 nicht unbedingt eingebracht werden. - Deutsch = vier Kurse
- eine aus der Sek. I fortgeführte Fremdsprache = vier Kurse
- Kunst / Musik / DS = mindestens zwei Kurse
- Geschichte = mindestens die Kurse Q3 und Q4
- Politik und Wirtschaft = mindestens zwei Kurse
- Mathematik = vier Kurse
- eine Naturwissenschaft = vier Kurse
- eine weitere Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft oder Informatik = mindestens zwei Kurse
Eingebracht werden KÖNNEN:
- Sport = bis zu drei Kurse;
- in der E-Phase neu begonnene Fremdsprache = beliebige Kurse, wenn mindestens ein Kurs Q3 oder Q4 eingebracht wird.
Sollten darüber hinaus noch Kurse einzubringen sein, werden diese aus denen mit den besten Leistungen ausgewählt.
Insgesamt müssen mindestens 80 Punkte aus dem Leistungskursbereich in zweifacher Wertung und 120 Punkte im Grundkursbereich in einfacher Wertung erreicht werden.
Block II
Die Prüfungsleistungen im Abiturprüfungsblock gehen vierfach in die Gesamtqualifikation ein. Die zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 100 Punkte in vierfacher Wertung. Dabei muss gelten, dass
- keine Prüfung mit 00 Punkten abgeschlossen wird und
- in drei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungskursfach, mindestens 05 Punkte in einfacher Wertung erreicht werden.
(vgl. § 26 OAVO)
[/tab][tab title=“Zeugnisregularien“]
Zeugnisregularien
Das Abiturzeugnis beurkundet Ihnen den erfolgreichen Abschluss der gymnasialen Oberstufe. Es enthält wichtige Angaben zu Ihrer Person, Ihrer Schulzeit, Ihren Leistungen in der Qualifikationsphase und den Leistungen in den Abiturprüfungen. Damit Ihr Zeugnis keine Fehler enthält, hilft es sehr, wenn Sie schon im Vorfeld bei der Abfrage zum Datenabgleich und spätestens zur Meldung zum Abitur die vorhandenen Angaben sorgfältig prüfen.
Wichtige Angaben umfassen
- Ihren Eintritt in die gymnasiale Oberstufe (→ Verweildauer),
- die Fremdsprachenfolge (Rang der Fs., Beginn und Ende),
- Ihre Konfession (Die Angabe des Religionsbekenntnisses im Zeugnis erfolgt nur Ihren Antrag.),
- die Leistungen
- der Grund- und Leistungskurse, die in die Gesamtqualifikation eingehen,
- der Kurse (in Klammern), die nicht eingebracht werden,
- die Ergebnisse der Abiturprüfungen,
- ggf. das Ergebnis der besonderen Lernleistung,
- die Punktsumme der einzelnen Blöcke I und II sowie die Gesamtpunktzahl und die Durchschnittsnote,
- das erreichte Niveau in den modernen Fremdsprachen gem. Gemeinsamen europäischem Referenzrahmen für Sprachen (GeR),
- ggf. den Erwerb des Latinums und/oder des Graecums.
Auf Wunsch kann auch die Dauer des Fremdsprachenunterrichts in einer Arbeitsgemeinschaft angegeben werden.
Des Weiteren können in einem kleinen Abschnitt Bemerkungen zu besonderen Aufgaben und herausragendem Engagement aufgenommen werden. Näheres hierzu finden Sie im Bereich „Bemerkungen im Abiturzeugnis„.
Zeugnisausgabe
Die Zeugnisausgabe erfolgt an einem zentralen Termin nach dem Ende der Prüfungsphase. Der Termin wird im Schulkalender veröffentlicht. Neben dem Original erhalten Sie eine beglaubigte Zweitschrift des Abiturzeugnisses.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig bis zur Abiturentlassfeier, dem Tag der Zeugnisausgabe, alle entliehenen Schulbücher aus der Lehrmittelbücherei und Lektüren oder Sachbücher aus der Oberstufenbibliothek zurückgegeben haben. Die Ausgabe des Abiturzeugnisses erfolgt erst bei Nachweis der vollständigen Rückgabe aller entliehenen Materialien.
[/tab][tab title=“Bemerkungen im Abiturzeugnis“]
Bemerkungen im Abiturzeugnis
Im Laufe der Q3 erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Wünsche nach Bemerkungen im Abiturzeugnis zu formulieren.
Maßgabe für eine Bemerkung im Abiturzeugnis ist ein mehr als einjähriges bedeutendes Engagement in einem Gremium, einer AG oder eine herausragende Leistung in einem Projekt, das schulweit Wirkung entfaltet oder über die Schule hinaus ausgestrahlt hat.
Eine der Lehrkräfte, die den betreffenden Bereich betreut hat oder die in einer engeren Beziehung zu Ihrem Engagement steht, gibt die ausschlaggebende Rückmeldung darüber, ob und wie Ihr Engagement im Zeugnis gewürdigt wird. Daher ist es wichtig, dass Sie bei der Formulierung Ihres Wunsches oder Ihrer Wünsche den oder die Namen von Kontaktpersonen im Lehrerkollegium angeben, die mit der Würdigung beauftragt werden sollen.
Eine explizite Rückmeldung zu den Abiturbemerkungen an Sie erfolgt nicht. Bei Interesse fragen Sie im Frühjahr einfach bei der Studienleitung nach, welche Bemerkungen in Ihr Zeugnis aufgenommen werden.
[/tab][/tabs]