Für die Zulassung zur Qualifikationsphase sind die Leistungen aus dem Kurshalbjahr E2 ausschlaggebend. Zugelassen wird, wer in jedem Pflichtfach mindestens 05 Punkte erreicht.
Bei Minderleistungen gelten die folgenden Ausgleichsregelungen:
- Ein Pflichtfach, in dem weniger als 05 Punkte erreicht wurden, muss durch
- mindestens 10 Punkte in einem anderen Pflichtfach oder
- mindestens jeweils 07 Punkte in zwei anderen Pflichtfächern ausgeglichen werden.
- Die Fächer Deutsch, Mathematik und die verpflichtenden Fremdsprachen bilden eine Fächergruppe, innerhalb der Minderleistungen auszugleichen sind. So kann beispielsweise eine Minderleistung in Mathematik nicht durch ein Pflichtfach außerhalb dieser Fächergruppe erfolgen, sondern nur mit entsprechenden Leistungen in den Fächern Deutsch oder/und einer der belegten Fremdsprachen.
Nicht zugelassen wird man, sofern
- ein Pflichtfach mit 00 Punkten abschließt, (Es gilt dann als nicht belegt.)
- zwei oder mehr Fächer der Fächergruppe Deutsch, Mathematik, verpflichtende Fremdsprachen mit weniger als 05 Punkten abschließt,
- insgesamt drei oder mehr Pflichtfächer mit weniger als 05 Punkten abschließt.
Die Ausgleichsregeln sind in diesen Fällen nicht mehr anwendbar.
Wer nicht zur Qualifikationsphase zugelassen wird, kann die Einführungsphase einmal wiederholen, jedoch nur dann, wenn das letzte Mittelstufenschuljahr nicht auch schon wiederholt worden ist. Wer die Einführungsphase wiederholt, hat in den folgenden Kurshalbjahren bis zur Q4 keine Möglichkeit mehr, ein Schuljahr zu wiederholen, da so die Verweildauer von maximal vier Jahren überschritten würde. Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann allerdings in jedem Fall einmal wiederholt werden.
In manchem Fall kann es sinnvoll sein, nach begonnener Qualifikationsphase die Entscheidung zu treffen, freiwillig in die Einführungsphase zurückzugehen. Diese Möglichkeit besteht bis zum Beginn der Q2, des zweiten Kurshalbjahres im Februar. Zu beachten ist hierbei, dass sich die Zulassung zur Qualifikationsphase neu verdient werden muss, sodass die Leistungen des wiederholten Kurshalbjahres E2 ausschlaggebend sind.