[custom_frame_right][/custom_frame_right] „Demokratie braucht mündige, informierte und sozial handelnde Bürgerinnen und Bürger.
Aufgabe des Faches Politik und Wirtschaft ist es, die Kenntnisse und Einsichten zu vermitteln, die zum Verständnis politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Sachverhalte erforderlich sind und die Grundlage eines politischen Urteils bilden sollen. Ziel ist eine verantwortliche Mitwirkung in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft vorzubereiten.“ (Rahmenpläne Politik und Wirtschaft)
[custom_frame_left][/custom_frame_left] Um Sachverhalte und offene Fragen rational untersuchen, verstehen und bewerten sowie kontroverse Einschätzungen nachvollziehen und einschätzen zu können, vermittelt der Unterricht in Politik und Wirtschaft das notwendige Orientierungswissen aus der politischen Wissenschaft, der Soziologie, dem Recht und der Ökonomie zu den inhaltlichen Kernbereichen:
- Individuum und Gesellschaft,
- Demokratie, Partizipation und Menschenrechte,
- Recht,
- Medien, Informationsverarbeitung,
- Internationale Zusammenarbeit und Friedenssicherung,
- Ökonomie und Arbeitswelt.
[custom_frame_right][/custom_frame_right] Politik und Wirtschaft leistet damit einen wichtigen Beitrag zur politischen Bildung. Es ist aber auch zugleich „Leitfach“ der ökonomischen Bildung und ersetzt die ehemaligen Fächer Sozialkunde und Arbeitslehre in der Unter- und Mittelstufe sowie Gesellschaftslehre in der Oberstufe.
Politik und Wirtschaft soll aber auch wie andere Fächer einen Beitrag zur Orientierung für den weiteren Bildungsgang und die Berufs- und Studienentscheidung leisten.
Am Friedrichsgymnasium ist daher wie an allen anderen hessischen Gymnasien das von den Fachkolleginnen und Kollegen vorbereitete, organisierte und nachbereitete Betriebspraktikum in der Sekundarstufe I verpflichtend. Es wird jedoch ergänzt und qualitativ erweitert durch eine Veranstaltungsreihe zur Studien- und Berufswahlorientierung (StuBo) in der Sekundarstufe 2, die ebenfalls von allen Schülerinnen und Schülern eines Jahrgangs verbindlich absolviert wird. (vgl. Baustein StuBo).
In der gymnasialen Oberstufe findet der Unterricht auf Grund eines Erlasses des HKM für die Schülerinnen und Schüler verbindlich nur noch bis zur Jahrgangsstufe Q2 statt.
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