[tabs][tab title=“Wahl der Leistungskurse“]
In der Qualifikationsphase werden Fächer als Grund- oder Leistungskurse belegt. Während in Grundkursen die Fächer auf einem grundlegenden Anforderungsniveau unterrichtet werden, kommen in den Leistungskursen Anteile mit erhöhtem Anforderungsniveau hinzu, die sich durch vertiefendes, stärker an Wissenschaft orientiertem Arbeiten sowohl inhaltlich als auch methodisch auszeichnen und über erweiterte oder zusätzliche Themenfelder sowie eigene Leselisten definiert werden.
Die Wahl der Leistungskurskombination sowie der zu belegenden Grundkurse treffen Minderjährige im Einvernehmen mit ihren Eltern, Volljährige treffen ihre Wahl selbst.
Um die Zulassung für das Abitur erreichen zu können, müssen die Belegverpflichtung und die Einbringverpflichtung beachtet werden. Ersteres definiert die Anzahl der Kurse für jedes Fach, die mindestens belegt werden müssen, letzteres die Leistungen, die in das Abitur zur Bildung der Abitur-Note einfließen.
Wahl der Leistungskurse
Ein Leistungskurs muss aus den Fächern der Gruppe A gewählt werden: eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache, Mathematik oder eine Naturwissenschaft.
Für den zweiten Leistungskurs stehen die Fächer der Gruppe B, dem Fächerangebot unserer Schule, zur Wahl.
Es kann nur ein Fach als Leistungskurs belegt werden, das zuvor in der E2 mit mindestens 05 Punkten abgeschlossen worden ist.
[/tab][tab title=“Belegverpflichtung“]
Belegverpflichtung
In den Kurshalbjahren Q1 und Q2 müssen die folgenden Fächer belegt werden:
- Deutsch, Geschichte, Politik und Wirtschaft, Mathematik und Sport,
- zudem ein Fach Kunst/Musik/Darstellendes Spiel,
- ein Fach Religion/Ethik
- sowie eine fortgeführte Fremdsprache
- und eine Naturwissenschaft.
- Zusätzlich muss eine weitere Fremdsprache oder eine weitere Naturwissenschaft oder Informatik belegt werden.
Die folgenden Fächer müssen in der gesamten Qualifikationsphase durchgehend belegt werden:
- Deutsch, eine fortgeführte Fremdsprache, Geschichte, Religion oder Ethik, Mathematik, eine Naturwissenschaft und Sport.
- Im Fach Sport müssen die Schülerinnen und Schüler im Falle von langfristigen verletzungsbedingten Ausfällen oder dauerhaften körperlichen Einschränkungen am Sportunterricht teilnehmen, um die Belegpflicht zu erfüllen. In diesen Fällen resultiert die Kursnote aus den Leistungen in den sporttheoretischen Unterrichtsanteilen.
Diese Fächer müssen nur in den Kurshalbjahren Q1 und Q2 belegt werden und können anschließend abgewählt werden:
- Politik und Wirtschaft, Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel, eine weitere Fremdsprache oder eine weitere Naturwissenschaft oder Informatik
Die Wahrnehmung der Programmbestandteile der Studien- und Berufsorientierung inklusive der aktiven Durchführung* des Berufspraktikums ist ebenfalls ein verpflichtender Bestandteil der notwendigen Belegung.
*) Dies bezieht die Nachbereitung und die Erstellung eines Praktikumsberichts mit ein.
[/tab][tab title=“Einbringverpflichtung“]
Einbringverpflichtung
Die Gesamtqualifikation setzt sich aus den Punkten zusammen, die im Leistungskurs-, Grundkurs- und Abiturprüfungsbereich erreicht werden.
Einzubringen sind die Leistungen …
- alle acht Leistungskurse (jeweils 4 Kurse Q1-Q4 pro LK) in zweifacher Wertung,
- 24 Grundkurse in einfacher Wertung, davon
- alle Kurse Q1-Q4 der Abiturprüfungsfächer 3-5,
- jeweils vier Kurse in Deutsch, in einer fortgeführten Fremdsprache, in Mathematik und in einer Naturwissenschaft,
- jeweils mindestens zwei Kurse in Kunst/Musik/DS, Politik und Wirtschaft, Geschichte (hier in jedem Fall Q3 und Q4),
- mindestens zwei Kurse in einer weiteren Fremdsprache oder einer weiteren Naturwissenschaft oder Informatik.
- Aus Sport können bis zu drei Kurse eingebracht werden.
Die Kurse müssen sich in den Lerninhalten und in den Anforderungen der Leistungsüberprüfung unterscheiden. Auch im Falle von langfristigen verletzungsbedingten Ausfällen oder dauerhaften körperlichen Einschränkungen müssen die Schülerinnen und Schüler am Sportunterricht teilnehmen, um die Belegpflicht zu erfüllen. In diesen Fällen resultiert die Kursnote aus den Leistungen in den sporttheoretischen Unterrichtsanteilen; sie kann jedoch nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht werden! - Eine in der E-Phase neu begonnene Fremdsprache (die bei uns dreistündig unterrichtet wird) kann eingebracht werden, sofern mindestens ein Kurs aus den Halbjahren Q3-4 eingebracht wird.
Falls Kurse wiederholt werden, kann nur das Ergebnis des wiederholten Kurses eingebracht werden.
Im Leistungskursbereich können maximal 240 Punkte (= 4 x 15 P. x 2 pro LK), im Grundkursbereich maximal 360 Punkte (= 24 x 15 P.) erreicht werden, somit 600 Punkte im sog. BLOCK I.
Anmerkung:
Die in Rot angezeigten Informationen „< 05 P.“ werden auf der Seite Abiturprüfungsfächer und Abiturprüfung unter „Zulassungsbedingungen“ erläutert.
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